Allgemeine Geschäftsbedingungen

Chris Reiner, Fotograf ("chrisreiner.de Photography")

Allgemeine Geschäftsbedingungen der chrisreiner.de Photography, vertreten durch den Inhaber Hr. Reiner
Am Seekamp 6, 25451 Quickborn
(nachfolgend Anbieter)

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der chrisreiner.de Photography, Am Seekamp 6, 25451 Quickborn (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) für die Erstellung, Produktion und Verarbeitung von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen. „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten digital, Fachabzüge usw.)
    2. Kunden können Unternehmer und Verbraucher sein. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
  2. Auftragserteilung
    1. Ein über die Internetplattform oder auf sonstigen Wege gebuchtes Shooting gilt erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigungsemail als verbindlich gebucht. Spätere Änderungswünsche bzgl. des Termin oder Ortes können regelmäßig nicht mehr beachtet werden.
    2. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Auftragnehmer anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
  3. Auftragsdurchführung
    1. Im Rahmen der Auftragsdurchführung besteht Gestaltungsfreiheit, soweit nicht ausdrückliche Vorgaben erfolgen. Liegt dem Auftragnehmer bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn kein Briefing in schriftlicher Form vor oder ist der Kunde nicht bei den Aufnahmen anwesend, so gilt seine Gestaltung grundsätzlich als akzeptiert.
    2. Muss bei der Auftragsdurchführung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Auftragnehmer bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und auf Kosten des Kunden einzugehen.
    3. Neben dem Auftragnehmer können auch seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte (z.B. Praktikanten, Co-Fotografen, Beleuchter, Visagisten, Videografen) am Shooting-Set oder auf der Veranstaltung anwesend sein.
    4. Der Kunde erhält innerhalb von 5 Werktagen nach Shooting eine Auswahl an unbearbeiteten, der im Shooting entstandenen Bilddateien zur Auswahl, sofern nicht schon während des Shootings eine Auswahl der zu bearbeitenden Bildern durch den Kunden getroffen wurde bzw. dem Auftragnehmer die Auswahl überlassen wurde. Bei Event- oder Hochzeitsreportagen erhält der Kunde mehrere durch den Auftragnehmer ausgewählte Bilddateien, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von fünfzehn Werktagen nach dem Shooting per Downloadlink oder über das vom Auftragnehmer bereitgestellte Onlineportal. Eine Auswahl muss binnen 4 Wochen erfolgen. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung (Ziffer 4.6) nur an den Bildern eingeräumt, die der Kunde als vertragsgemäß abnimmt.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige Mängel unverzüglich – bei Übergabe der Arbeiten- spätestens jedoch nach zwei Wochen anzuzeigen. Andernfalls gelten die Arbeiten als genehmigt. Hat der Kunde dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen.
    6. Ab einer Dauer des Shootings oder der Veranstaltung von mehr als 4,5 Stunden obliegt es dem Kunden dem Auftragnehmer und die ihn begleitenden und zur Durchführung des Auftrags anwesenden Dritten angemessen zu verpflegen.
    7. Dem Auftragnehmer, und die ihn begleitenden und zur Durchführung des Auftrags anwesenden Dritte haben alle 2 Stunden das Recht eine Pause von 15 Min. einzulegen. Diese Pause wird vom Kunden mitvergütet.
  4. Honorar und Nebenkosten
    1. Für die Produktion von Bildern wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale in Rechnung gestellt. Die vom Auftragnehmer angegebenen Preise sind grundsätzlich Netto¬preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Wenn nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung bei Abschluss des Auftrags fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen.
    3. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
    4. Weitere Kosten wie z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Reisen, Styling etc. sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden, sofern nicht anders vereinbart.
    5. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, um mehr als 15 Minuten überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Auftragnehmer auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
    6. Die zu übertragenden bzw. einzuräumenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
  5. Ausfallhonorar
    1. Sobald der Kunde eine Auftragsbestätigung von dem Auftragnehmer erhalten hat, hält sich der Auftragnehmer diesen Termin für den Kunden frei. Der Auftragnehmer kann für diese Zeit daher keinen weiteren Auftrag annehmen. Terminverschiebungen seitens Kunden bei mangelnder Kapazität des Auftragnehmers zählen als Absagen. Bei einer Absage vor oder ein Nichterscheinen bei einem bereits verschobenen Termin werden 100% des vereinbarten Honorars fällig.
    2. Absagen oder Terminverschiebungen müssen schriftlich erfolgen. Entstehen dem Auftragnehmer durch die Absage oder Terminverschiebung des bereits vereinbarten Produktionstermins Kosten (z.B. Stornogebühren durch Modelagenturen oder Locationmieten), so sind diese zu ersetzen.
    3. Bei Absagen oder Terminverschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Produktionstermine bis ein Tag vor Produktionsbeginn werden 60% des vereinbarten Honorars fällig. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, werden 80 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer Stornierung am Tag des vereinbarten Termins wird der gesamte Betrag fällig. Der Betrag ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
    4. Wird das Fotoshooting vorzeitig durch den Kunden abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.
    5. Bei termingebundenen, wetterabhängigen Buchungen trägt der Kunde das Risiko des Terminverzuges. Bei wetterbedingtem Ausfall sind vom Kunden 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen. Anfallende Kosten, wie z.B. Ausfallhonorare von Fotomodellen, zusätzliche Spesen etc. sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
  6. Nebenpflichten
    1. Der Kunde versichert, dass er bei Aufnahmen von Personen und von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und Rechtsinhaber besitzt. Die Regelung gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die abzulichtenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er dem Kunden rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die erforderlichen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Shootings auswählen und zur Verfügung stellen kann. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
  7. Nutzungsrechte
    1. Der Kunde erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, jedoch bei Verbrauchern nur für private Zwecke und bei Unternehmern nur für geschäftliche Zwecke. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
    2. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Auftragnehmer berechtigt, die Bilder im Rahmen der Rechteinräumung nach Ziffer 7.5, 7.6 und 7.7 zu verwenden.
    3. Die Übertragung und Einräumung der vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
    4. Die Verwendung der Bilder ist nur gestattet mit deutlich sichtbarer Verwendung des vom Auftragnehmer vorgegebenen Urhebervermerks „Foto: chrisreiner.de Photography“. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Im Einzelfall kann der Auftragnehmer auch auf die Namensnennung verzichten, das muss jedoch ausdrücklich schriftlich und vor der beabsichtigten Nutzung erfolgen (z.B. bei Hochzeitsfotos). In Onlinemedien und sozialen Netzwerken muss der Link zur Website des Auftragnehmers www.chrisreiner.de angegeben sein.
    5. Der Auftragnehmer darf die Aufnahmen ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter oder unveränderter Form durch sich selbst oder durch Dritte, die mit Einverständnis des Auftragnehmers handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) verwenden, insbesondere für eigene Referenzzwecke.
    6. Der Auftragnehmer ist unbegrenzt berechtigt, die Bilder oder die aus der Weiterverarbeitung entstehenden Bilder an Dritte weiter zu geben und die Rechte aus dieser Rechteeinräumung an Dritte zu übertragen. Durch die Weitergabe der Bilder durch den Auftragnehmer an Dritte treten die Rechtsnachfolger in sämtliche aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten ein, soweit sie der Auftragnehmer an die Rechtsnachfolger weitergibt.
    7. Der Auftragnehmer ist berechtigt Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos zu eigenen Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere ist es dem Auftragnehmer gestattet die vorbezeichneten Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos zu Präsentations- und Werbezwecken auf eigenen Internetplattform, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder anderen Art nutzen.
    8. Der Kunde kann diese Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend macht. Ein berechtigtes Interesse des Kunden liegt insbesondere vor bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Geschäftsveräußerung oder sofern ein Dritter einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Nutzung der vorbezeichneten Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos geltend macht.
  8. Widerrufsbelehrung
    1. Sofern der Vertrag zwischen chrisreiner.de Photography und einem Verbraucher als Kunden als sogenannter Fernabsatzvertrag zustande kommt, steht dem Kunden als Verbraucher das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. Fernkommunikationsmittel sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails oder SMS.
    2. Widerrufsrecht
      1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
      2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
      3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (chrisreiner.de Photography, Am Seekamp 6, 25451 Quickborn, Telefon: 040 4 6666 70 10, Fax: 040 4 6666 70 99, chris@chrisreiner.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
      4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    3. Folgen des Widerrufs
      1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
    4. Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
      1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
        1. zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
        2. zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
  9. Haftung
    1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für durch die durch den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    2. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
    3. Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen.
    4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
    5. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes – egal ob in analoger oder digitalisierter Form - ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
    6. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Auftragnehmers (Ziffer 7.4.), hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. Der Kunde muss die Nennung in jedem Fall nachholen.
  10. Bildbearbeitung
    1. Die nachträgliche Bearbeitung von Bildern ist nicht zulässig. Dazu zählen Umgestaltung und Weiterbearbeitung des Bildmaterials durch z.B. Fotobeschnitt, Montage, Veränderung des Bildlooks oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes. Ihre analoge oder digitale Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
    2. Der Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Auftragnehmer mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
  11. Speicherfristen
    1. Die auf Grundlage der Auswahl des Kunden durch den Auftragnehmer erstellten Bilddateien werden für mindestens 4 Monate archiviert und können ggf. erneut abgerufen werden. Der Auftragnehmer verwahrt die Bilddateien sorgfältig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Bilddateien nach 4 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung kann er auf Wunsch den Kunden benachrichtigen und ihm die Bilddateien anbieten. Die zur Bearbeitung obligatorischen Rohdateien werden mindestens 8 Wochen gespeichert.
  12. Schlussbestimmungen
    1. Die auf Grundlage der Auswahl des Kunden durch den Auftragnehmer erstellten Bilddateien werden für mindestens 4 Monate archiviert und können ggf. erneut abgerufen werden. Der Auftragnehmer verwahrt die Bilddateien sorgfältig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Bilddateien nach 4 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung kann er auf Wunsch den Kunden benachrichtigen und ihm die Bilddateien anbieten. Die zur Bearbeitung obligatorischen Rohdateien werden mindestens 8 Wochen gespeichert.
    2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
    3. Im kaufmännischen Verkehr vereinbaren die Parteien, dass für sämtliche im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers ist. Der Sitz des Auftragnehmers ist im nichtkaufmännischen Verkehr Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
    4. Die Geschäftsbeziehung und alle daraus resultierenden Rechtsfragen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Kunden zu Gunsten des Verbrauchers bestehenden geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt (Günstigkeitsprinzip).

 

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