AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von chrisreiner®, Inhaber Chris Reiner, Am Seekamp 6, 25451 Quickborn (nachfolgend „Auftragnehmer")

Stand: August 2026 · Fassung 2026-08.2

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragsart

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen chrisreiner®, Inhaber Chris Reiner, Am Seekamp 6, 25451 Quickborn (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") für die Erstellung, Produktion und Verarbeitung von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen. „Bilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (digitale Daten, Fachabzüge usw.).

1.2 Kunden können Unternehmer und Verbraucher sein. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Regelungen dieser AGB, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, finden auf Verbraucher keine Anwendung.

1.3 Verträge über die Herstellung und Lieferung von Bildern sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Geschuldet ist die Lieferung der vereinbarten Bilder in der vereinbarten Art, Anzahl und Bearbeitungsstufe. Ist ausnahmsweise ausschließlich eine zeitbezogene Tätigkeit ohne Lieferergebnis vereinbart, gelten die Vorschriften über den Dienstvertrag.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.5 Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, genügt für Erklärungen und Anzeigen beider Vertragsparteien die Textform (§ 126b BGB); ausreichend ist insbesondere eine E-Mail. Eine strengere Form wird nicht verlangt.

2. Angebot, Auftragserteilung, Änderungen

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein über die Website, über die Angebotsstrecke oder auf sonstigem Wege gebuchtes Shooting gilt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung des Auftragnehmers in Textform als verbindlich gebucht. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde diese AGB einschließlich der Widerrufsbelehrung in Textform.

2.2 Spätere Wünsche des Kunden zur Änderung von Termin oder Ort setzen eine Einigung beider Parteien voraus. Terminverschiebungen und Absagen richten sich nach Ziffer 5. Sonstige Änderungswünsche berücksichtigt der Auftragnehmer im Rahmen seiner Möglichkeiten; entstehen dadurch Mehrkosten, gilt Ziffer 4.4.

2.3 Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Ist eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten, zeigt der Auftragnehmer dies dem Kunden unverzüglich in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall kündigen (§ 650 Abs. 1 BGB); dem Auftragnehmer steht dann die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu.

2.4 Vertragssprache ist Deutsch.

3. Auftragsdurchführung, Mitwirkung, Abnahme

3.1 Im Rahmen der Auftragsdurchführung besteht Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrücklichen Vorgaben vereinbart sind. Liegt dem Auftragnehmer bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn kein Briefing in Textform vor oder ist der Kunde bei den Aufnahmen nicht anwesend, bestimmt der Auftragnehmer Bildauffassung sowie künstlerisch-technische Gestaltung nach billigem Ermessen; eine auf dieser Grundlage erbrachte Leistung ist vertragsgemäß. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei tatsächlichen Mängeln der Bilder bleiben hiervon unberührt.

3.2 Muss bei der Auftragsdurchführung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Auftragnehmer bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und auf Kosten des Kunden einzugehen, jedoch nur bis zu einem Betrag von 250,00 Euro je Auftrag. Darüber hinausgehende Verpflichtungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

3.3 Neben dem Auftragnehmer können auch seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte (z. B. Assistenz, Co-Fotografen, Beleuchter, Visagisten, Videografen) am Shooting-Set oder auf der Veranstaltung anwesend sein.

3.4 Der Kunde stellt den für die Durchführung erforderlichen Zugang zu Räumen und Örtlichkeiten sicher, benennt einen Ansprechpartner und holt erforderliche Genehmigungen Dritter (z. B. Location, Hausrecht) rechtzeitig ein, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.5 Die Bildlieferung richtet sich nach der im Angebot vereinbarten Liefervariante. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt:

Eine dem Kunden obliegende Auswahl soll binnen vier Wochen erfolgen. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung (Ziffer 4.7).

3.6 Der Kunde nimmt die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Lieferung ab. Mängel zeigt der Kunde dem Auftragnehmer nach Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung in Textform an; der Auftragnehmer weist den Kunden bei Lieferung auf diese Frist und ihre Bedeutung hin. Eine Abnahme gilt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen als erfolgt, insbesondere nach § 640 Abs. 2 BGB nach Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist; gegenüber Verbrauchern nur, wenn der Auftragnehmer zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder nicht begründeten Abnahmeverweigerung hingewiesen hat. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt; ein Ausschluss der Gewährleistung ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

3.7 Ab einer Dauer des Shootings oder der Veranstaltung von mehr als 4,5 Stunden obliegt es dem Kunden, den Auftragnehmer und die ihn begleitenden, zur Durchführung des Auftrags anwesenden Dritten angemessen zu verpflegen.

3.8 Der Auftragnehmer und die ihn begleitenden, zur Durchführung des Auftrags anwesenden Dritten haben alle 2 Stunden das Recht, eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Diese Pause wird vom Kunden mitvergütet.

4. Preise, Honorar und Nebenkosten

4.1 Für die Produktion von Bildern wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale in Rechnung gestellt. Gegenüber Verbrauchern sind alle vom Auftragnehmer angegebenen Preise Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; etwaige zusätzlich anfallende Kosten werden gesondert und vor Vertragsschluss ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die angegebenen Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Ist der Kunde Verbraucher, gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist: Mit der verbindlichen Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Der Restbetrag ist so rechtzeitig zu zahlen, dass er spätestens am Shootingtag beim Auftragnehmer eingegangen ist. Die Bereitstellung der Sichtungsgalerie und die Bildlieferung erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang. Widerruft der Verbraucher den Vertrag wirksam (Ziffer 8), werden geleistete Zahlungen einschließlich der Anzahlung nach Maßgabe von Ziffer 8.3 vollständig erstattet; ein Ausfallhonorar nach Ziffer 5 fällt in diesem Fall nicht an.

4.3 Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Zahlung gegen Rechnung innerhalb von 5 Tagen nach dem Shooting. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

4.4 Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen; der Auftragnehmer weist die Mehrkosten vor ihrer Entstehung in Textform aus. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.5 Weitere Kosten, etwa für Laborarbeiten, Reisen, Requisiten oder Styling, sind im Honorar nicht enthalten und vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit sie im Angebot ausgewiesen oder mit dem Kunden gesondert vereinbart sind.

4.6 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, um mehr als 15 Minuten überschritten, wird die Zusatzzeit, sofern nicht anders vereinbart, mit 95,00 Euro einschließlich Umsatzsteuer je angefangener halber Stunde berechnet (gegenüber Unternehmern: 95,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer); dieser Satz deckt auch den zusätzlichen Aufwand in Bildauswahl und Nachbearbeitung ab. Ist abweichend ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Verlängerungszeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

4.7 Die zu übertragenden bzw. einzuräumenden Nutzungsrechte erwirbt der Kunde erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher vereinbarter Nebenkosten.

5. Terminverschiebung, Absage, Ausfallhonorar

5.1 Sobald der Kunde eine Buchungsbestätigung erhalten hat, hält der Auftragnehmer den Termin für den Kunden frei und kann für diese Zeit keinen weiteren Auftrag annehmen.

5.2 Ist der Kunde Verbraucher, ist eine Verschiebung des Termins einmalig und kostenfrei möglich, wenn sie spätestens 45 Tage vor dem vereinbarten Termin in Textform angezeigt wird und beim Auftragnehmer für den Ersatztermin freie Kapazität besteht. Kommt eine Einigung über einen Ersatztermin nicht zustande oder wird ein bereits verschobener Termin erneut verschoben oder abgesagt, gilt dies als Absage im Sinne von Ziffer 5.3. Ist der Kunde Unternehmer, gilt jede Terminverschiebung als Absage im Sinne von Ziffer 5.3, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird; bei freier Kapazität wird der Auftragnehmer einer Verschiebung im Regelfall zustimmen.

5.3 Sagt der Kunde einen verbindlich gebuchten Termin ab, stehen dem Auftragnehmer folgende Beträge des vereinbarten Gesamthonorars zu. Maßgeblich ist der Zugang der Absage in Textform.

Ist der Kunde Verbraucher:

Ist der Kunde Unternehmer:

Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist, insbesondere weil der Auftragnehmer den Termin anderweitig belegen konnte oder Aufwendungen erspart hat. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Betrag zu zahlen.

5.4 Bricht der Kunde das Shooting vorzeitig ab oder kündigt er den Vertrag ohne einen vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund, behält der Auftragnehmer den Vergütungsanspruch nach § 648 Satz 2 BGB unter Anrechnung ersparter Aufwendungen. Der Nachweisvorbehalt nach Ziffer 5.3 gilt entsprechend.

5.5 Entstehen dem Auftragnehmer durch eine Absage oder Terminverschiebung des Kunden Kosten Dritter (z. B. Stornogebühren von Modelagenturen, Locationmieten, Reisekosten), sind diese gegen Nachweis zusätzlich zu erstatten. Der Auftragnehmer bemüht sich, solche Kosten gering zu halten.

5.6 Termingebundene Veranstaltungen — insbesondere Hochzeiten, Feiern und Businessevents — finden unabhängig von der Witterung statt. Witterungsbedingte Programmänderungen, etwa eine ins Innere verlegte Trauung oder ein verkürztes Paarshooting, berühren den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht.

5.7 Die Ziffern 5.8 und 5.9 gelten ausschließlich für Aufnahmen, die nach der Vereinbarung nur im Freien stattfinden können und deshalb witterungsbedingt undurchführbar werden. Über die Undurchführbarkeit entscheiden die Parteien gemeinsam auf Grundlage der Wettervorhersage, spätestens bis 18:00 Uhr des Vortages. Sagt der Kunde ab, obwohl die Aufnahmen nach fachlicher Einschätzung des Auftragnehmers durchführbar sind, gilt Ziffer 5.3.

5.8 Wird ein solcher Termin witterungsbedingt verschoben, stehen dem Auftragnehmer 25 % des vereinbarten Gesamthonorars zu, bei einer Absage nach 18:00 Uhr des Vortages oder nach Antritt der Anfahrt 50 %. Bereits entstandene Reisekosten sind gegen Nachweis zusätzlich zu erstatten. Der Ersatztermin wird zum vereinbarten Honorar durchgeführt. Der Nachweisvorbehalt nach Ziffer 5.3 gilt entsprechend.

5.9 Kommt ein Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten nicht zustande oder sagt der Kunde endgültig ab, gilt Ziffer 5.3; bereits nach Ziffer 5.8 gezahlte Beträge werden angerechnet. Nachgewiesene Kosten Dritter nach Ziffer 5.5 bleiben unberührt.

5.10 Kann der Auftragnehmer den Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen oder wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, informiert er den Kunden unverzüglich und bietet, soweit möglich, einen Ersatztermin oder einen gleichwertig qualifizierten Ersatzfotografen an. Kommt beides nicht zustande, entfällt der Vergütungsanspruch für die nicht erbrachte Leistung und bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 9.

6. Mitwirkung und Nebenpflichten des Kunden bei Rechten Dritter

6.1 Der Kunde versichert, dass er bei Aufnahmen von Personen und von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, über die für die Anfertigung und die vereinbarte Nutzung der Bilder erforderlichen Zustimmungen verfügt. Wählt der Auftragnehmer die abzubildenden Personen oder Objekte selbst aus, gilt dies nur, wenn er den Kunden rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert hat, sodass der Kunde die erforderlichen Zustimmungen einholen oder andere Personen bzw. Objekte zur Verfügung stellen kann.

6.2 Bei privaten Anlässen mit einer Vielzahl anwesender Personen (z. B. Hochzeiten, Feiern, Familienfeste) beschränkt sich die Pflicht des Kunden darauf, die anwesenden Personen in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass fotografiert wird, und dem Auftragnehmer erkennbaren Widerspruch einzelner Personen mitzuteilen.

6.3 Ansprüche Dritter, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus Ziffer 6.1 oder 6.2 beruhen, trägt der Kunde und stellt den Auftragnehmer insoweit frei.

7. Nutzungsrechte

7.1 Der Kunde erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, bei Verbrauchern jedoch nur für private Zwecke und bei Unternehmern nur für geschäftliche Zwecke im vereinbarten Umfang. Eigentumsrechte an den Aufnahmen und das Urheberrecht werden nicht übertragen.

7.2 Ungeachtet des Umfangs der eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Auftragnehmer nach Maßgabe der Ziffern 7.5 bis 7.7 zur eigenen Verwendung der Bilder berechtigt.

7.3 Die Übertragung und Einräumung der vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an Redaktionen eines Verlags, bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Verbrauchern ist ohne gesonderte Zustimmung gestattet: die Weitergabe der Bilder an Familienangehörige, Trauzeugen und Gäste des jeweiligen Anlasses sowie die Veröffentlichung in eigenen, nicht kommerziell genutzten Profilen in sozialen Netzwerken. Die Weitergabe zur kommerziellen Nutzung, an Medien, an Wettbewerbe oder an Dienstleister zu deren Eigenwerbung ist davon nicht erfasst.

7.4 Bei jeder Verwendung durch Unternehmer sowie bei jeder redaktionellen Verwendung ist der vom Auftragnehmer vorgegebene Urhebervermerk „Foto: chrisreiner.de Photography" deutlich sichtbar beim Bild anzubringen; in Onlinemedien und sozialen Netzwerken ist zusätzlich die Website des Auftragnehmers (www.chrisreiner.de) zu verlinken. Der Auftragnehmer kann im Einzelfall in Textform auf die Benennung verzichten. Bei Verbrauchern ist die Benennung erwünscht, aber nicht Voraussetzung der Nutzung.

7.5 Die Verwendung von Bildern, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, zu Eigenwerbungs-, Referenz- und Präsentationszwecken des Auftragnehmers setzt eine gesonderte, freiwillige Einwilligung der abgebildeten Personen bzw. der gesetzlichen Vertreter voraus. Diese Einwilligung wird nicht durch diese AGB erteilt, sondern durch die gesonderte Einwilligungserklärung (Anlage 1) oder durch eine entsprechende Erklärung in der Buchungsstrecke. Die Einwilligung ist freiwillig, jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerruflich und keine Voraussetzung für den Abschluss oder die Durchführung des Vertrages.

7.6 Der Auftragnehmer darf die Bilder an von ihm eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen (z. B. Labore, Retusche, Hosting, Druckdienstleister) weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung oder zu den nach Ziffer 7.5 gestatteten Zwecken erforderlich ist, sowie im Fall der Übertragung des Geschäftsbetriebs an einen Rechtsnachfolger, der in die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag eintritt. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Übertragung der Rechte an Dritte bedarf der Zustimmung des Kunden in Textform.

7.7 Ist der Kunde Unternehmer, ist der Auftragnehmer berechtigt, dessen Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos zu eigenen Referenz-, Präsentations- und Werbezwecken zu nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und Veranstaltungen.

7.8 Der Kunde sowie die abgebildeten Personen können eine nach Ziffer 7.5 erteilte Einwilligung und der Unternehmer die Gestattung nach Ziffer 7.7 jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Auftragnehmer entfernt die betroffenen Bilder bzw. Kennzeichen daraufhin unverzüglich aus den von ihm selbst betriebenen Medien. Ein Rückruf bereits hergestellter oder verbreiteter Druckerzeugnisse sowie die Entfernung aus Archiven Dritter sind nicht geschuldet, soweit sie dem Auftragnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Nutzung bleibt unberührt.

8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

8.1 Kommt der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und einem Verbraucher als Fernabsatzvertrag oder als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag zustande, steht dem Kunden als Verbraucher das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden (z. B. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails oder Nachrichtendienste).

8.2 Widerrufsrecht

8.2.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

8.2.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

8.2.3 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (chrisreiner®, Inhaber Chris Reiner, Am Seekamp 6, 25451 Quickborn, Telefon: 040 4 6666 70 10, E-Mail: moin@chrisreiner.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

8.2.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

8.3 Folgen des Widerrufs

8.3.1 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB).

8.3.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs fällt kein Ausfallhonorar nach Ziffer 5 an.

8.4 Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

8.5 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

An chrisreiner®, Inhaber: Chris Reiner, Am Seekamp 6, 25451 Quickborn, E-Mail: moin@chrisreiner.de

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

— Bestellt am ()/erhalten am ()

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

9. Haftung und Vertragsstrafen

9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für durch ihn, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

9.3 Unbeschadet der Ziffern 9.1 und 9.2 haftet der Auftragnehmer nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen, soweit diese darauf beruht, dass der Kunde seine Pflichten aus Ziffer 6 schuldhaft verletzt hat.

9.4 Der Auftragnehmer sichert die Bilddateien bis zum Ablauf der Fristen nach Ziffer 11.1 auf mindestens zwei voneinander unabhängigen Speichermedien. Die Haftung für einen dennoch eintretenden Datenverlust richtet sich nach den Ziffern 9.1 und 9.2.

9.5 Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Zusendung und Rücksendung körperlicher Bildträger auf Kosten und Gefahr des Kunden.

9.6 Bei schuldhaft unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des Doppelten des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des Doppelten des üblichen Nutzungshonorars zu verlangen, mindestens jedoch 250,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

9.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch einen Unternehmer oder bei einer redaktionellen Verwendung die Benennung des Auftragnehmers (Ziffer 7.4) schuldhaft, hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet. Der Kunde holt die Nennung nach.

10. Bildbearbeitung, Einsatz Künstlicher Intelligenz

10.1 Der Kunde darf die Bilder nicht entstellen oder in einer Weise verändern, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Auftragnehmers am Werk zu gefährden (§ 14 UrhG). Zulässig sind insbesondere Zuschnitt, Formatanpassung sowie geringfügige Anpassungen von Helligkeit und Kontrast im Rahmen der eingeräumten Nutzung. Nicht gestattet sind ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform insbesondere Montagen, sinnverändernde Retuschen, die Erstellung neuer Werke unter Verwendung der Bilder sowie die generative Veränderung der Bilder durch KI-Systeme.

10.2 Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, den Auftragnehmer mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen.

10.3 Der Auftragnehmer setzt bei der Erbringung seiner Leistungen KI-gestützte Systeme ein, unter anderem zur Bildbearbeitung, Retusche und Bilderweiterung. Der Einsatz lässt die inhaltliche Verantwortung des Auftragnehmers für die vertraglich geschuldete Leistung unberührt.

10.4 Der Auftragnehmer teilt dem Kunden spätestens bei Übergabe der Bilder in Textform mit, welche Bilder ganz oder in wesentlichen Teilen durch KI erzeugt oder verändert wurden. Einer Mitteilung bedarf es nicht bei lediglich unterstützendem Einsatz, der den Bildinhalt nicht wesentlich verändert, etwa bei technischer Retusche, Rauschminderung oder Beseitigung von Bildfehlern.

10.5 Veröffentlicht der Kunde solche Bilder, ist er dafür in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich. Er prüft eigenständig, ob ihn Transparenz- und Kennzeichnungspflichten treffen — insbesondere nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) — und kennzeichnet die Bilder bei Veröffentlichung entsprechend. Das gilt auch dann, wenn die Bilder vom Auftragnehmer erstellt oder bearbeitet wurden. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden auf Anfrage die dafür erforderlichen Angaben zur Verfügung.

10.6 In den Bildern enthaltene maschinenlesbare Herkunftskennzeichnungen, insbesondere Wasserzeichen und Metadaten, darf der Kunde nicht entfernen, verändern oder unkenntlich machen.

11. Speicherfristen und Datenschutz

11.1 Die dem Kunden gelieferten Bilddateien werden vom Auftragnehmer für mindestens 12 Monate ab Lieferung archiviert und können in dieser Zeit erneut abgerufen werden. Die zur Bearbeitung erforderlichen Rohdateien werden für mindestens 8 Wochen gespeichert. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Dateien nach Ablauf dieser Fristen zu löschen. Vor der Löschung benachrichtigt er den Kunden in Textform an die zuletzt bekannte Adresse mit einer Frist von mindestens vier Wochen und bietet ihm die Dateien an. Eine darüber hinausgehende Archivierung kann gesondert vereinbart werden.

11.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der abgebildeten Personen nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter www.chrisreiner.de/datenschutz. Diese enthält insbesondere Angaben zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und den Rechten der betroffenen Personen. Eine Verwendung von Bildern zu Eigenwerbungszwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung nach Ziffer 7.5.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und des Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

12.2 Im kaufmännischen Verkehr vereinbaren die Parteien, dass für sämtliche im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers ist. Der Sitz des Auftragnehmers ist im nichtkaufmännischen Verkehr Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

12.3 Die Geschäftsbeziehung und alle daraus resultierenden Rechtsfragen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die nach dem Recht seines Aufenthaltslandes zu seinen Gunsten bestehenden zwingenden gesetzlichen Regelungen unberührt (Günstigkeitsprinzip).

12.4 Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.